07.12.2022    2 Bilder

Kontrolle (un)erwünscht? So stehen Österreichs politische Parteien zur Internen Revision

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Gottfried Berger, Vorstandsvorsitzender Institut für Interne Revision Österreich

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Parteienbefragung zeigt: Der Internen Revision wird große Bedeutung bei der Fehler- und Schadensvermeidung zugeschrieben. Aber: Forderungen und Vorschläge zur Schaffung konkreter gesetzlicher Regelungen werden überwiegend abgelehnt oder als nicht notwendig erachtet.

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Parteienbefragung zeigt: Der Internen Revision wird große Bedeutung bei der Fehler- und Schadensvermeidung zugeschrieben. Aber: Forderungen und Vorschläge zur Schaffung konkreter gesetzlicher Regelungen werden überwiegend abgelehnt oder als nicht notwendig erachtet.

Wien, 7. Dezember 2022 – Im Vorfeld des internationalen Anti-Korruptionstages am 9. Dezember hat das Institut für Interne Revision (IIA Austria) die österreichischen Parlamentsparteien befragt, wie diese zur Verbesserung der gesetzlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen für die Interne Revision stehen und welche Lösungsansätze dazu befürwortet werden. Denn: In Österreich ist die Einrichtung einer Internen Revision nur für Banken und Versicherungen gesetzlich vorgeschrieben. Darüber hinaus gibt es, trotz Empfehlungen nationaler und internationaler Experten, keinen klaren rechtlichen Rahmen. Auch ist die Interne Revision in Unternehmen und Organisationen meist der Geschäftsführung bzw. dem Vorstand unterstellt. Direkte, ungefilterte Berichte an Aufsichtsgremien finden nur selten statt. Diese und weitere organisatorische Problemfelder verhindern häufig, dass die Interne Revision ihren Aufgaben umfassend nachgehen und volle Wirkung entfalten kann.

Gottfried Berger, Vorstandsvorsitzender des Instituts für Interne Revision: „Öffentlich bekannte Korruptions- und Finanzskandale werden immer wieder reflexartig mit einem angeblichen Versagen der Internen Revision in Zusammenhang gebracht. Dabei wird häufig vergessen, dass in Österreich seit Jahrzehnten Mängel in den gesetzlichen Rahmenbedingungen für Interne Revision bekannt sind und politisch nicht behoben wurden. Es braucht ein klares Commitment seitens der Politik, um die Rahmenbedingungen für Interne Revision zu verbessern. Davon würden der gesamte Wirtschaftsstandort und auch das Ansehen unserer Institutionen profitieren.“

Mit Ausnahme von NEOS haben alle Parlamentsparteien die Anfragen beantwortet und ihre teilweise sehr unterschiedlichen Sichtweisen zum Thema an das Institut für Interne Revision übermittelt. Fazit: Der Internen Revision wird zur Fehler- und Schadensvermeidung und für mehr Transparenz in Unternehmen und Institutionen von Österreichs Parteien durchwegs große Bedeutung zugeschrieben.

Typisch Österreich: Forderungen und Vorschläge zur Schaffung konkreter gesetzlicher Rahmenbedingungen für mehr Transparenz und zur Korruptionsbekämpfung werden von den meisten Parteien jedoch – mit teils nebulosen Argumenten – abgelehnt oder als nicht notwendig erachtet. Die SPÖ unterstützt als einzige der Parlamentsparteien alle auf internationalen Empfehlungen basierenden Vorschläge, wie etwa die gesetzliche Verankerung einer verpflichtenden Internen Revision in allen Unternehmen, direkte Berichte an Aufsichtsorgane und verstärkte Unabhängigkeit und Schutzmaßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Internen Revision. Die Grünen stimmen direkten Berichtslinien zu Aufsichtsräten und anderen Aufsichtsgremien sowie verstärkten Schutzmaßnahmen für Interne Revisoren zu, erachten gesetzliche Regelungen zu den anderen Bereichen jedoch als nicht notwendig. ÖVP und FPÖ lehnen gesetzliche Vorgaben zu Interner Revision für Unternehmen außerhalb der Banken- und Versicherungsbranche ab. Begründet wird dies mit damit verbundenen Kosten und eventueller Bürokratie. Interne Revision „auf freiwilliger Basis“ erachtet die Regierungspartei ÖVP hingegen als „grundsätzlich sinnvoll und unterstützenswert“.

Parteien-Tenor: Interne Revision als wertvolles Instrument

Generell attestieren alle teilnehmenden Parteien der Internen Revision eine wichtige und zentrale Rolle. Sie sei „grundsätzlich sinnvoll und unterstützenswert“ (ÖVP), leiste einen „wichtigen Beitrag zur Prävention“, indem sie Missstände aufzeige, die „unter Umständen großen Schaden anrichten wie etwa durch Schadenersatzforderungen, Reputationsverlust etc.“ (SPÖ), ihr komme „eine sehr wesentliche Aufgabe als unabhängige und objektive Prüfer in Zusammenhang mit dem Erkennen von Risiken, der Vermeidung von Krisen und Korruption zu“ (FPÖ) und es „erscheint sinnvoll, dass Revisor:innen frühzeitig in den laufenden Prozess eingebunden werden und so beitragen, Missstände aufzudecken“ (GRÜNE).

ÖVP und FPÖ: Sorgen um Aufwand für Unternehmen

Trotz dieses grundlegenden Bekenntnisses zur Bedeutung der Internen Revision zeigt sich bei konkreten Verbesserungsvorschlägen – wie einer gesetzlich verpflichtenden Revision ab einer bestimmten Unternehmensgröße (z. B. ab 250 Mitarbeitern oder 50 Mio. Euro Jahresumsatz) – ein ganz anderes Bild. So räumt die ÖVP in ihrer Beantwortung ein, dass „Änderungen am Instrument der Internen Revision" zwar „durchaus denkbar“ seien. Gleichzeitig wird – ohne auf einzelne Maßnahmen einzugehen – mehrfach betont, dass es dadurch keinesfalls zu einem Mehraufwand (bürokratisch, administrativ) für Unternehmen kommen dürfe. Es sei auch nicht sinnvoll, in dieser Thematik „nationale Alleingänge“ anzustreben.

Dazu Lina Xu-Fenz, Vorstandsmitglied des IIA Austria und Head of Internal Audit bei der Helvetia Versicherung: „Ordentliche Geschäftsprozesse sowie die Vermeidung von Fehlern und Korruption gibt es natürlich nicht immer zum Nulltarif. Eine funktionierende Interne Revision finanziert sich jedoch mittelfristig von selbst und unterstützt Unternehmen und Institutionen sogar direkt dabei, wirtschaftlich erfolgreicher zu sein. Außerdem sind wir in Österreich von ,nationalen Alleingängen‘ weit entfernt. Wir hinken in vielen Bereichen internationalen und europäischen Standards seit Jahren hinterher!“

Ähnlich wie die ÖVP sieht es allerdings auch die FPÖ: Es sei davon auszugehen, „dass eine gut funktionierende Interne Revision im Interesse eines jeden Unternehmers“ sei. Eine gesetzliche Vorschreibung ab einer gewissen Unternehmensgröße sei „jedoch nicht erforderlich“ und könne zu Kostenbelastungen und Ressourcenbindungen führen – was wiederum „kein optimales Signal“ für die Wirtschaft sei. Man müsse versuchen, Strukturen zu verschlanken und nicht „aufzublähen“. Strenger sieht die FPÖ dies allerdings im eigenen politischen Umfeld. Für Institutionen und politische Parteien seien „die entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen im Sinne einer maximalen Transparenz und effizienten Kontrolle weiter zu verschärfen“.

GRÜNE für mehr Transparenz und Schutz für Revisoren

Auch die GRÜNEN finden es „nicht erforderlich“, eine verpflichtende Revision ab einer gewissen Unternehmensgröße vorzuschreiben, oder eine gesetzliche Grundlage für die frühzeitige Einbindung des Kontrollorgans Interne Revision einzuführen. Klare Zustimmung gibt es hier allerdings zum Vorschlag, einen direkten Zugang und Berichtswege zu Aufsichtsgremien in Unternehmen zu schaffen. „Um mehr Transparenz zu erzielen, erscheint es sinnvoll, den Revisionsbericht auch an die Kontrollinstanzen zu übermitteln“, heißt es seitens der Grünen.

Auch für personelle Schutzmaßnahmen (um z. B. eine willkürliche Kündigung von Revisoren, die Missstände aufdecken, zu verhindern) können sich die GRÜNEN erwärmen: „Klar ist, dass Mitarbeiter:innen nicht dafür ,bestraft‘ werden dürfen, dass sie ihren Pflichten nachkommen.“ Dafür gebe es auch arbeitsrechtliche Regelungen bezüglich sittenwidriger Kündigung. Aber: „Sollte konkreter Bedarf bestehen, Mitarbeiter:innen, die für die interne Revision verantwortlich sind, rechtlich noch besser abzusichern, bedarf dies einer Diskussion.“ 

SPÖ: Grünes Licht für bessere gesetzliche Standards

Als einzige der befragten Parteien spricht sich die SPÖ durchwegs für gesetzliche Maßnahmen und andere Verbesserungen aus, um die Interne Revision in Unternehmen und Institutionen zu stärken. So ist sie klar für eine verpflichtende Einführung einer Internen Revision ab einer gewissen Unternehmens- oder Organisationsgröße. Die Grenze, ab der die Verpflichtung gelte, solle nicht allzu hoch sein, weil die Verhinderung von Missständen auch bei KMU Relevanz habe. Denn die Leistungen der Internen Revision seien „unabhängig von der Rechtsform oder der Branche“ wichtig.

Die SPÖ begrüßt – unter Verweis auf den Österreichischen Corporate Governance Kodex, der ähnliches vorsieht – auch den direkten Zugang bzw. eine verpflichtende Berichterstattung an den Aufsichtsrat. Und sie regt sogar an, dem Aufsichtsrat von Unternehmen zu ermöglichen, Prüfaufträge direkt an die Interne Revision zu vergeben. Weiters befürwortet die SPÖ eine gesetzliche Regelung bzw. Verankerung der Internen Revision, ihre frühzeitige Einbindung und ein verbindliches Minimum an personellen Ressourcen (je nach Unternehmensgröße). Klare Zustimmung gibt es auch zu einem erweiterten Kündigungsschutz: Um die Interne Revision zu stärken, sei es sinnvoll, dass Revisionsleiter „nur vom Aufsichtsrat abberufen“ werden können – und nicht vom Vorstand. „Dies würde einen Beitrag zur Unabhängigkeit und damit zur Qualität der Prüfungen ermöglichen, auch wenn die Interne Revision dem Vorstand/Geschäftsführer unterstellt ist.“

Gottfried Berger abschließend zu den Stellungnahmen der politischen Parteien: „Wir danken für die allgemeine Wertschätzung und besonders dort, wo sich österreichische Politik für die gesetzliche Verankerung und Verbesserung der Rahmenbedingungen der Internen Revision in Österreich einsetzt. Gleichzeitig würden wir uns natürlich vor allem auf Regierungsebene rasch klare Umsetzungsschritte erwarten, damit Österreich im internationalen Vergleich im Zusammenhang mit Transparenz, Governance und Korruptionsbekämpfung nicht noch weiter abrutscht.“

Rückfragehinweis:

Institut für Interne Revision Österreich
DI Thomas Schwalb, Geschäftsführer
thomas.schwalb@internerevision.at
+43 1 817 02 91 DW 14
www.internerevision.at

The Skills Group
Verena Scheidl
scheidl@skills.at
+4366488348285
www.skills.at

Über das Institut für Interne Revision – IIA Austria

Das Institut für Interne Revision (www.internerevision.at), zielt gemeinnützig auf die Förderung und Entwicklung der Internen Revision in Österreich ab. Die Tätigkeiten des Instituts mit Sitz in Wien sind nicht auf Gewinn ausgerichtet, sondern gemeinnützig und unpolitisch. Zu seinen Hauptaufgaben zählen der nationale und internationale Erfahrungsaustausch, die Information über Interne Revision, die Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Praxis, sowie die Erarbeitung und laufende Adaptierung von Grundsätzen und Methoden. Ein wesentliches Ziel ist auch die Weiterbildung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Internen Revision im Rahmen der Akademie für Interne Revision. Das Institut zählt derzeit rund 2.000 Mitglieder aus allen Sparten der österreichischen Wirtschaft.

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