© Rechtsanwaltskammer Niederösterreich/APA/Richard Tanzer
v. l. n. r. : Mag. Rainer Samek, Erbrechtsexperte und Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer NÖ, Dr. Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer NÖ und Dr. Christoph Sauer, Unternehmensrechtsexperte und Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer NÖ.
Die Erbrechtsnovelle bringt ab 1. Jänner 2017 die größten Neuerungen im heimischen Erbrecht seit über 200 Jahren. Probleme in der Übergangsphase sind vorprogrammiert. Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich rechnet aufgrund der Erbrechtsnovelle mit einem Ansturm zu Testamentsüberprüfungen und vermehrten Erbstreitigkeiten. Auf www.raknoe.at stehen „10 Tipps zum richtigen Erben“ zum Download zur Verfügung. Mit einer österreichweiten Umfrage erhob die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich das Wissen der Bevölkerung und der heimischen Unternehmer zum Thema Erben. Die wichtigsten Ergebnisse:
- Nur 13 % der Österreicher besitzen ein Testament – damit sind wir im internationalen Vergleich hinter Deutschland mit 20 % und dem Vereinigten Königreich mit circa 30 %.
- 68 % der Österreicher empfinden es als wichtig, über das Thema Erben zu sprechen.
- 76 % der heimischen Unternehmer haben sich noch keine Gedanken zur Firmennachfolge gemacht.
- Jeder Vierte hatte bereits Streit zum Thema „Erben“.
Wien/St. Pölten, 23. November 2016 – Mit 1. Jänner 2017 treten viele Neuerungen und Modernisierungen im heimischen Erbrecht in Kraft, welche die größte Erbrechtsnovelle seit über 200 Jahren darstellen. Erben und Vererben kann zu Familienstreitigkeiten und Ärgernis führen. „An die 1000 Fälle von Erbstreitigkeiten beschäftigen die niederösterreichischen Anwälte im Jahr. Wir gehen davon aus, dass die Dunkelziffer, bei der kein Anwalt eingeschaltet wird, weitaus höher ist und weiter zunehmen wird“, so Dr. Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich.
Neue Pflichtteilsregelung hat Konfliktpotential
Die bedeutendsten Änderungen ab 1. Jänner sind die Neuverteilung der Pflichtteilsberechtigten, neue Enterbungsgründe, wie z. B. gröbliche Vernachlässigung und eine Aktualisierung des Pflegevermächtnisses. Die Modernisierung im Bereich der pflichtteilsberechtigten Personen bringt seitens der Anwälte auch einige Kritikpunkte mit sich. So sind die Eltern und Geschwister des Verstorbenen nicht mehr pflichtteilsberechtigt – lediglich Kinder und Ehepartner oder eingetragene Partner habe Anspruch auf den Pflichtteil. „Das kann in Zukunft dazu führen, dass der Familienbesitz bei Todesfall an die angeheiratete Familie übergeht. Das bringt großes Streitpotential mit sich,“ so Schwarz. Neu ist auch, dass die Auszahlung des Pflichtteils erstmals auf maximal fünf Jahre gestundet werden kann – allerdings mit vier Prozent Zinsen. So könnte zukünftig die Zerschlagung von Familienbetrieben vermieden werden.
Mit 1.1.2017 tritt ebenfalls ein außerordentliches Erbrecht für kinderlose Lebensgefährten, die mit dem Verstorbenen für mindestens drei Jahre einen gemeinsamen Wohnsitz geteilt haben, in Kraft, sowie die automatische Aufhebung von Testamenten durch das Einbringen einer Scheidungsklage.
Zusätzlich werden neuen Formvorschriften für fremdhändige Testamenten eingeführt. So ist ein letzter Wille nur gültig, wenn mit handschriftlichem Zusatz wie z. B. „das ist mein letzter Wille“ unterschrieben wird. Zudem müssen drei Zeugen nun ununterbrochen und gleichzeitig anwesend sein, um die Gültigkeit des Testaments zu bestätigen.
„Die Erbrechtsnovelle bringt eine gewünschte Modernisierung des Erbrechtsgesetzes, die jedoch nicht ganz ohne Kritikpunkte ist. Vor allem die Änderungen bei den Pflichtteilsberechtigten kann in Zukunft für viele Erbstreitigkeiten in Familien sorgen. Um dem vorzubeugen empfehlen wir eine rasche Überprüfung auf die Neuerungen der Erbrechtsnovelle, wenn bereits ein Testament vorhanden ist. So können Überraschungen vermieden werden“, stellt Dr. Christoph Sauer, Unternehmensrechtsexperte und Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich fest.
Österreicher sind Testamentsverweigerer
Im Auftrag der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich hat meinungsraum.at in einer breit angelegten Umfrage zum Thema „Erben in Österreich – privat und beruflich“ 500 Österreicherinnen und Österreicher sowie 300 Unternehmerinnen und Unternehmer im Juli 2016 zu ihren Erfahrungen und Wissensstand befragt.
Knapp die Hälfte (47 %) der Befragten hat sich noch keine Gedanken über ein Testament gemacht, bei den über 50-jährigen hat jeder Dritte noch keinen letzten Willen. Nur 13 % der Österreicherinnen und Österreicher besitzen bereits eine letztwillige Verfügung. Im EU-Vergleich ist das weit unter dem Durchschnitt – in Deutschland haben in etwas 20 % ein Testament, im Vereinigten Königreich sogar circa 30 %. „Hier haben wir in Österreich dringenden Nachholbedarf. Mit einem Testament lassen sich Erbstreitigkeiten reduzieren,“ stellt Dr. Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich fest. Denn bereits jeder Vierte (24 %) hatte in Österreicher schon Streit, wenn es ums Thema „Erben“ ging.
Erben und Vererben ist kein Tabuthema mehr, 68 % der Bevölkerung empfinden es als wichtig, darüber zu sprechen. 42 % informieren ihre Kinder und potentielle Erben über den Inhalt des Testamentes. Bei Fragen zu Testament und Erben bevorzugen 54 % der Befragten das Internet als Informationsquelle, erst danach kommen Notare mit 44 % und Anwälte mit 40 %.
„Die Zahl der Testamente ist in Österreich vermutlich so gering, da der Staat mit gesetzlichen Regelungen vorgesorgt hat. Jedoch gibt erst die Erstellung eines Testaments die nötige Sicherheit und Vorsorge. Ab 250 Euro kann man bereits sein persönliches Testament erstellen und registrieren lassen.“, so Mag. Rainer Samek, Erbrechtsexperte und Mitglied des Ausschusses der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich.
Fehlende Nachfolgeregelung führt zur Bedrohung des Wirtschaftsstandorts Österreich
Im Rahmen der Studie wurden ebenfalls 300 Unternehmerinnen und Unternehmer in Österreich befragt. Dreiviertel (76 %) der heimischen Unternehmerinnen und Unternehmer haben sich noch keine Gedanken zur Firmennachfolge gemacht. Vor allem die ältere Generation der 50 bis 70-Jährigen zeigt kein Interesse – hier hat jeder Zweite (53 %) derzeit kein Interesse daran die Firmennachfolge zu regeln. Die fehlende Nachfolgeregelung stellt den Wirtschaftsstandort Österreich vor große Herausforderungen. In der Praxis ist derzeit der Unternehmenskonkurs durch fehlende Vorsorge der Eigentümer, vor allem in der Gastronomie- und Tourismusbranche, ein Problem. Auch haben sich die größte Mehrheit (82 %) der Unternehmerinnen und Unternehmer noch nicht mit den Vorteilen der Erbrechtsnovelle auseinandergesetzt – und das ganz unabhängig von der Größe des Unternehmens.
„Erbrechts-Check“ beim Rechtsanwalt ihres Vertrauens
Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich empfiehlt jedem, der bereits Kinder hat oder Vermögen besitzt, mit einer letztwilligen Verfügung vorzusorgen. Für diese Fälle und alle, die sich grundsätzlich zum Thema „Erbrecht“ informieren wollen, bieten Österreichs Rechtsanwälte den Beratungsservice „Erbrechts-Check“ zur Sonderpauschale von 120 Euro an. Ebenfalls stellt die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich mit ihren „10 Tipps zum richtigen Erben“ auf ihrer Website einen Leitfaden mit den wichtigsten Änderungen der Erbrechtsnovelle und wertvollen Tipps zum Thema „Erben“ zum Download zur Verfügung.
„Die 10 Tipps dienen als Hilfestellung beim Erben und Vererben. Ein Großteil der Österreicherinnen und Österreicher informiert sich im Internet, deshalb stellen wir genau dort gut verständliche juristische Informationen zur Verfügung“, so Dr. Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich.
„10 Tipps zum richtigen Erben“ steht
hier zum Download zur Verfügung.
Eine Liste aller Anwälte, die den Erbrechts-Check anbieten finden Sie
hier.