13.03.2017    4 Bilder

Achtung Abo-Falle: Routenplaner drohen jetzt mit Pfändung

Watchlist Internet – 3 Tipps, um sich vor Online-Betrügern zu schützen

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Aktuell verlangen Anbieter von angeblich kostenpflichtigen Routenplanern für die Nutzung des Angebots unrechtmäßig 500 Euro. Wer die Summe nicht bezahlt, erhält per E-Mail eine „Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände“. Die Watchlist Internet, eine unabhängige Informationsplattform zu Internet-Betrug, gibt anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März Entwarnung: Gepfändet wird nicht, die E-Mail kann ignoriert werden, denn die Forderung ist unrechtmäßig.

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Aktuell verlangen Anbieter von angeblich kostenpflichtigen Routenplanern für die Nutzung des Angebots unrechtmäßig 500 Euro. Wer die Summe nicht bezahlt, erhält per E-Mail eine „Terminbekanntgabe der Pfändung Ihrer Wertgegenstände“. Die Watchlist Internet, eine unabhängige Informationsplattform zu Internet-Betrug, gibt anlässlich des Weltverbrauchertages am 15. März Entwarnung: Gepfändet wird nicht, die E-Mail kann ignoriert werden, denn die Forderung ist unrechtmäßig.

Ohne Registrierung geht es nicht: Um die Angebote und „kostenlosen“ Gewinnspiele von Internetseiten wie „routenplaner-maps.online“, „maps-routenplaner.online“ oder „gps-routenplaner.net“ nutzen zu können, ist zuerst eine Registrierung notwendig, bei der man seine eigene E-Mail-Adresse bekannt geben und die Nutzungsbedingungen akzeptieren muss. Kaum zu sehen ist der Hinweis auf die Kosten: 500 Euro für 24 Monate. Kurze Zeit nach der Registrierung erhält man eine Rechnung über die 500 Euro. Wird diese Rechnung nicht bezahlt folgen Mahnungen, Anwaltsschreiben und aktuell auch Ankündigungen zur Pfändung der persönlichen Wertgegenstände. Abwenden lässt sich die Pfändung angeblich nur durch die Zahlung eines hohen Geldbetrages z. B. in Form von Amazon-Gutscheinen. Der Internet Ombudsmann, eine kostenlose Streitschlichtungs- und Beratungsstelle, und  die Watchlist Internet bekommen momentan täglich mehrere Beschwerden und Anfragen besorgter Konsumentinnen und Konsumenten.

„Eine tatsächliche Pfändung ist nicht zu erwarten und wäre außerdem nicht rechtens“, ist sich Thorsten Behrens, Projektleiter der Watchlist Internet sicher. „Die Rechnungen, Mahnungen und Pfändungsandrohungen sollten auf keinen Fall bezahlt werden, da die Anbieter der Routenplaner zahlreiche gesetzliche Vorschriften verletzen.“

Pfändungsandrohungen derartiger Anbieter sind zu ignorieren, wenn folgende Umstände vorliegen: 
  • Ein gültiger Vertrag setzt eine Einigung über die Dienstleistung und den Preis voraus. Im Fall dieser Routenplaner ist der Kostenhinweis jedoch versteckt. Das steht einer Einigung im Wege.
  • Das Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz („FAGG“) setzt voraus, dass ein entgeltlicher Vertrag im Internet nur dann zustande kommen kann, wenn alle wesentlichen Informationen direkt oberhalb der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ (oder gleichartig beschriftet) zusammengefasst sind. Dazu gehören neben der genauen Kostenaufgliederung auch eine kurze Beschreibung des Angebots und bei Aboverträgen auch die Laufzeiten und Kündigungsfristen. Die Internetseiten dieser Routenplaner erfüllen diese Voraussetzung nicht. Aus diesem Grund sind Konsumentinnen und Konsumenten nicht verpflichtet, zu zahlen.
  • Die Bewerbung eines kostenlosen Gewinnspiels kann zu keiner 24-monatigen Mitgliedschaft um 500 Euro führen. Das ist irreführend und berechtigt zur Wandlung eines allfälligen Vertrags.
Weltverbrauchertag am 15. März: drei Tipps zur Vermeidung von Online-Fallen
Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15. März, der auch in den Internationalen Monat zur Betrugsbekämpfung („International Fraud Prevention Month“) fällt, hier die wichtigsten Tipps zur Vermeidung solcher Fallen:
  1. Sobald persönliche Daten wie E-Mail-Adresse, Name oder Postadresse anzugeben sind, ist besondere Vorsicht geboten. Kostenangaben werden oft sehr versteckt dargestellt.
  2. Eine Recherche mit Hilfe von Internetsuchmaschinen und dem Seitennamen als Suchbegriff gibt oft schnell Aufschluss darüber, ob das Angebot seriös ist. Auf der Watchlist Internet (www.watchlist-internet.at) sind Informationen zu bekannten Betrugsangeboten im Internet zu finden. 
  3. Unerwartete Rechnungen sollten nicht sofort bezahlt werden. Oft sind diese Forderungen unberechtigt. Wer sich unsicher ist, kann sich an den Internet Ombudsmann wenden. Er bietet unter www.ombudsmann.at kostenlose Beratung bei Online-Geschäften an. 
 
Ombudsstelle
Über Internet Ombudsstelle
Das Projekt Internet Ombudsstelle wurde vom ACR-Institut Österreichisches Institut für angewandte Telekommunikation entwickelt und wird vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz sowie von der Bundesarbeitskammer gefördert. Die außergerichtliche Streitschlichtung und Bearbeitung von Anfragen durch die Internet Ombudsstelle ist für alle beteiligten Parteien kostenlos. Die Meldung von Beschwerde-Fällen oder allgemeinen Anfragen rund um E-Commerce- und verwandte Themen an die Internet Ombudsstelle erfolgen unter www.ombudsstelle.at. Wenn die Beschwerde ein österreichisches Unternehmen betrifft, erbringt die Internet Ombudsstelle ihre Schlichtungstätigkeit als staatlich anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Alternative-Streitbeilegung-Gesetz.

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