17.06.2025    1 Bild

Jufina und Ottakring-Bezirksvorsteherin: „Bundesregierung kann ‚Geschäftsmodell Parkplatzfalle‘ beenden“

Ottakring-Bezirksvorsteherin Stefanie Lamp und Jufina-Vorstand Stefan Schleicher parken in Parkplatzfalle und präsentieren bundesweiten Lösungsvorschlag
© Benjamin Cajic

Stefan Schleicher (Vorstand Jufina) und Stefanie Lamp (Bezirksvorsteherin Ottakring, SPÖ) in einer Parkplatzfalle in der Hasnerstraße 128.

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Wien, 17. Juni 2025 – Im Kampf gegen sogenannte „Parkplatzfallen“ – schlecht gekennzeichnete Privatgrundstücke, bei denen nach kurzem Halten oder Parken mit einer Klage gedroht und ein Geldbetrag gefordert wird – haben der Prozesskostenfinanzierer Jufina und Stefanie Lamp (SPÖ), Bezirksvorsteherin in Ottakring, einen gemeinsamen Lösungsvorschlag präsentiert. Die vorgeschlagene Gesetzesänderung würde Parkplatzfallen als Geschäftsmodell unrentabel machen. Bei einer Pressekonferenz stellten sie ein Auto mit der Aufschrift „Ich bin (k)eine Besitzstörung“ in eine bekannte „Falle“ in Ottakring.

Einschüchterung als Geschäftsmodell

Das „Geschäftsmodell“ funktioniert so: Man kauft oder mietet eine Fläche des ruhenden Verkehrs, wie verlassene Tankstellen oder Parkflächen geschlossener Supermärkte, und kennzeichnet sie nur schlecht sichtbar als Privatgrund. Sobald jemand dort hält, werden Fotos angefertigt. Dann folgt ein Anwaltsbrief: Klagedrohung wegen Besitzstörung. Ein Schuldspruch wäre teuer, die Verfahrenskosten betragen 700 bis 900 Euro.

Doch die Kläger bieten einen Ausweg: Zahlt man sofort einen Pauschalbetrag (meist 400 bis 500 Euro) und unterzeichnet dazu eine Unterlassungserklärung, erspart man sich den Prozess. Zusätzlichen Druck erzeugen oft mitgeschickte Unterlagen wie geschwärzte Schuldsprüche in ähnlichen Fällen oder ÖAMTC-Mails, die scheinbar von Gegenwehr abraten.

Stefan Schleicher, der als Vorstand des Prozesskostenfinanzierers Jufina viele solcher Fälle betreut, sagt dazu: „Das ist brutale Einschüchterung. Oft handelt es sich gar nicht um eine Besitzstörung, weil man etwa nur sehr kurz angehalten hat. Aber viele Betroffene wollen schlicht kein Verfahren riskieren. Aus Angst zahlen sie den Pauschalbetrag. So machen die ‚Fallensteller‘ ihren Umsatz.“

„Hydra“: Parkplatzfalle kehrte zurück

Über die Parkplatzfalle in der Hasnerstraße 128 und die damit verbundene Klagewelle berichteten bereits zahlreiche Medien. Herr Schleicher unterstützte mehrere Betroffene juristisch (siehe OTS „Parkplatzfalle in Wien: Opfer dreht den Spieß um“), Bezirksvorsteherin Lamp erreichte im Februar die Zwangsräumung der klagenden Firma. Doch seit einigen Wochen ist die Falle zurück.

Dazu sagt Lamp: „Zu mir kommen völlig verzweifelte Menschen mit dem Drohbrief in der Hand. Wenn man angesichts der Teuerung kaum bis zum Monatsende auskommt, sind die 500 Euro zum ‚Freikaufen‘ eine schwere Belastung – und erst recht die 900 Euro bei einem verlorenen Verfahren. Darum habe ich mich persönlich gegen die Falle eingesetzt. Nachdem sie jetzt zurückgekommen ist, wurde Herrn Schleicher und mir klar: Es bringt nichts, dieser ‚Hydra‘ immer nur einen Kopf abzuschlagen. Es braucht eine echte, endgültige Lösung.“

Lösungsvorschlag: Verfahrenskosten für „Fallensteller“ auch bei Schuldspruch

Um Parkplatzfallen zu bekämpfen – nicht nur in Wien, sondern bundesweit – ist es laut Lamp und Schleicher notwendig, sie als Geschäftsmodell unattraktiv zu machen. Zu diesem Zweck schlagen sie vor, ein neues Kostenrisiko für die Fallensteller zu schaffen: Kommt es tatsächlich zu einem Gerichtsprozess über ihre Besitzstörungsklage, sollen Gerichte künftig die Freiheit erhalten, ihnen Verfahrenskosten (700 bis 900 Euro) zuzuteilen – unabhängig vom Schuldspruch. Und zwar dann, wenn die Richterinnen und Richter ein Profitinteresse hinter den Klagen erkennen.

Dieses Prinzip nennt sich „Billigkeitsentscheidung“ (in Deutschland „Gerechtigkeitsentscheidung“) und wird in Österreich beispielsweise bei Verfahren wegen überhöhter Mieten angewandt. In der Praxis würde es bei Parkplatzfallen bedeuten: Selbst wenn rein formaljuristisch eine Besitzstörung vorliegt, könnte das Gericht unabhängig davon feststellen, ob die Klage als legitimer Schutz von Besitz – wie einer verparken Ausfahrt – oder als Teil eines Geschäftsmodells eingebracht wurde. Kriterien dafür wären etwa, welches Ausmaß die Störung tatsächlich hatte, ob auffallend viele Fälle am selben Ort zusammenkommen (wie bei der Hasnerstraße 128) oder ob der Privatgrund nur minimal ausgeschildert ist. In so einem Fall können Gerichte den Klägern zwar Recht geben, ihnen aber trotzdem Verfahrenskosten zusprechen.

„Somit wäre das Geschäftsmodell nicht mehr in jedem Fall rentabel – und daher schlicht uninteressant“, so Schleicher. „Viele Fallensteller würden es gar nicht mehr versuchen. Das würde schlussendlich auch unsere Gerichte entlasten, die sich derzeit mit vielen solcher Fälle befassen müssen.“ Laut den jüngsten Zahlen des Landesgerichts gab es in Wien 2023 insgesamt 2.869 Besitzstörungsklagen. Die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher liegen, da jene Betroffene nicht eingerechnet werden, die den Pauschalbetrag gleich zahlen – denn so kommt es nie zur Klage.

Bundesregierung versprach Schritte gegen „Abzocke bei Besitzstörung“

Zuständig für diese Reform ist das Justizministerium: Es kann „Geschäftemacherei“ in die Kriterien für gerichtliche Billigkeitsentscheidungen mit aufnehmen. Und tatsächlich versprach die Bundesregierung in ihrem Programm „Maßnahmen gegen Abzocke bei Besitzstörung und gegen Abmahnmissbrauch“.

Dazu Lamp: „Die Bundesregierung hat die Chance, dieses Geschäftsmodell zu beenden. Wir haben unseren Vorschlag bereits an sie übergeben und stehen im Austausch. Denn es darf sich niemals auszahlen, das Recht derart zu missbrauchen und Menschen brutal einzuschüchtern. Dafür werden wir beide uns weiterhin einsetzen.“

Webtipp: https://jufina.at/

Über Jufina:

Die 2022 gegründete JUNO Finanz AG (Jufina) ist ein österreichisches Unternehmen, das auf Prozessfinanzierung spezialisiert ist. Jufina übernimmt bei Rechtsstreitigkeiten das Kostenrisiko und erhält im Erfolgsfall einen vorher vereinbarten Anteil des Streiterlöses. Das Unternehmen hat sich das Ziel gesetzt, die Durchsetzung von Rechtsansprüchen für alle zugänglich zu machen. Neben dem Kampf gegen überhöhte Altbaumieten durch ihre Tochterunternehmen Miet-Bremse.at zählt u. a. die Rückholung von unzulässigen Kreditbearbeitungsgebühren oder Online-Casinoverlusten über https://casinoverluste.com zu den Tätigkeitsfeldern der Jufina.

Rückfragen & Kontakt:

Philipp Grüll, The Skills Group | Team Farner
E: philipp.gruell@skills.at 
M: +4366488348287

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