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11.11.2021    1 Bild

Rechtsgutachten: EU verstößt gegen internationales Fischereirecht

Brüssel pocht weiter auf Fang des bedrohten und geschützten Makohais
Der gefährdete Mako Hai
© David Serradell Zamora (copyright free, press use only)

Zu dieser Meldung gibt es:

Kurztext (636 Zeichen)Plaintext

Brüssel / Zürich / München, 11. November 2021. Wenige Tage vor dem Beginn der Jahrestagung der Fischerei-Konvention ICCAT (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas) zeigt ein Rechtsgutachten, dass die Verhandlungsposition der Europäischen Union gegen das Fischereirecht der Vereinten Nationen verstößt. Das Gutachten bestätigt die Kritik der Artenschutzorganisationen Sharkproject und Pro Wildlife, die ein sofortiges Anlandeverbot für den Makohai im Nordatlantik fordern. Über die Zukunft des Makohais verhandelt die (digitale) ICCAT-Tagung vom 15. bis 23. November.

Pressetext Plaintext

Brüssel / Zürich / München, 11. November 2021. Wenige Tage vor dem Beginn der Jahrestagung der Fischerei-Konvention ICCAT (International Commission for the Conservation of Atlantic Tunas) zeigt ein Rechtsgutachten, dass die Verhandlungsposition der Europäischen Union gegen das Fischereirecht der Vereinten Nationen verstößt. Das Gutachten bestätigt die Kritik der Artenschutzorganisationen Sharkproject und Pro Wildlife, die ein sofortiges Anlandeverbot für den Makohai im Nordatlantik fordern. Über die Zukunft des Makohais verhandelt die (digitale) ICCAT-Tagung vom 15. bis 23. November.

Juristen der Universitäten Leeds Beckett, Hamburg und Oxford kommen in ihrem Rechtsgutachten zu dem Schluss, dass die Blockadehaltung der EU gegen ein Anlandeverbot für den Makohai (d.h. kein Einbringen gefangener Tiere in den Hafen) dem Vorsorgeprinzip des UN-Abkommens zu Fischbeständen widerspricht*. Denn bereits seit 2017 empfiehlt das ICCAT-Wissenschaftsgremium einen vollständigen und sofortigen Anlandestopp für Makohaie aus dem Nordatlantik. Nur dann, so die ICCAT-Wissenschaftler, hat der völlig überfischte Bestand des Makos eine wirkliche Chance, sich in den nächsten 50 Jahren zu erholen. „Dennoch ignoriert die Fischereiabteilung der EU (DG MARE) den Rat der Wissenschaft und will den Fischereien die Fortsetzung ihres lukrativen Mako-Geschäfts ermöglichen“, kritisiert Dr. Iris Ziegler von Sharkproject. In der EU wird Makohai als willkommener Beifang der Langleinenfischerei auf Thunfisch, Schwertfisch und Blauhai gefangen und Fleisch sowie Flossen vermarktet.

2019 wurden Makohaie, u.a. auf Initiative der EU und ihrer Artenschutzbehörden, in den Anhang II des weltweiten Artenschutzabkommens CITES („Convention on International Trade in Endangered Species of Wild Fauna and Flora“) aufgenommen. Seither ist internationaler Handel mit Makohaien nur erlaubt, wenn der Fang nachweislich nicht das Überleben der Art gefährdet. Da dieser Nachweis v.a. für den Nordatlantik nicht möglich ist, hat die EU-Artenschutzabteilung DG ENVI ab dem 1. Januar 2021 als Konsequenz einen Anlandestopp aus internationalen Gewässern beschlossen. DG MARE hingegen ignoriert diese Artenschutzentscheidung, setzte eigenmächtig Mitte Januar eine Anlandequote für die EU-Flotte fest und will offenbar auf der kommenden ICCAT-Tagung erneut einen Fangstopp durch komplexe und nicht umsetzbare Regelungen de facto verhindern. Spanien und Portugal gehören zu den größten Haifangnationen der Welt: 2020 fingen die beiden Länder 1.200 Tonnen Makohaie allein im Nordatlantik.

Makohaie sind auf der Internationalen Roten Liste der Weltnaturschutzunion IUCN seit 2019 als stark gefährdet (Endangered) eingestuft, der Bestand im Mittelmeer gar als akut vom Aussterben bedroht (Critically Endangered). In einer gemeinsamen Beschwerde wandten sich Sharkproject und Pro Wildlife an EU-Vize Präsident Frans Timmermans, der für die EU-Biodiversitätsstrategie und den European Green Deal zuständig ist. „Wie will die EU glaubwürdig eine führende Rolle im globalen Artenschutz beanspruchen, wenn sie bei den Makohai-Verhandlungen als ersten Praxistest so kläglich versagt?“ so Dr. Sandra Altherr von Pro Wildlife abschließend.

* Dem Rechtsgutachten zufolge ist auch der diesjährige Vorschlag der EU aufgrund der extrem langen Zeit für den Wiederaufbau und den daraus resultierenden Unabwägbarkeiten auf Erfolg nicht mit dem Vorsichtsprinzip vereinbar. Die vorgeschlagene Berechnungsmethode zur fortgesetzten Anlandung einer noch zu definierenden Menge an Beifang ist nach Ansicht der Autoren ein weiterer Grund hierfür da sich die Berechnung auf Daten stützt, die bisher nicht bzw. nur vollkommen unzureichend existieren. Sie empfehlen daher zumindest bis 2035, noch besser bis 2045 (dem frühesten Zeitpunkt einer möglichen Bestandserholung) ein Anlandeverbot einzuführen. Das Rechtsgutachten wurde von Sustainable Fisheries and Communities Trust (SFACT) in Auftrag gegeben.

Weitere Infos:

Link zum Gutachten: https://bit.ly/3C4aggH

Verbändeschreiben an EU-Vizepräsidenten Frans Timmermans >> https://bit.ly/3Hf3CrA

Links zu den Beobachter Statements beim ICCAT Panel 4: https://bit.ly/31HhjPQ
https://bit.ly/2Yzziqe

Pressekontakte:

Dr. Iris Ziegler, Sharkproject, Tel. +49 174 379 5190, i.ziegler@sharkproject.org

Dr. Sandra Altherr, Pro Wildlife, Tel. +49 174 217 5054, sandra.altherr@prowildlife.de

Pro Wildlife e.V. ist eine gemeinnützige Organisation, die sich global für den Schutz von Wildtieren und ihrer Lebensräume einsetzt. Weltweit arbeitet Pro Wildlife daran, Gesetze zum Schutz von Wildtieren und ihren Lebensräumen zu verbessern. Unter anderem nehmen wir an Konferenzen wie der Internationalen Walfangkommission (IWC) und dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (engl. CITES) teil und stehen in engem Austausch mit anderen Organisationen und Regierungen weltweit. Wir zeigen Missstände auf und informieren Medien, Verbraucher und Politiker über aktuelle Entwicklungen im Wildtier- und Naturschutz. Vor Ort unterstützen wir Arten- und Tierschutzprojekte in zahlreichen Ländern – sei es, um Opfer von Wilderei und Wildtierhandel zu retten, die Lebensräume von Wildtieren zu schützen, Wilderei zu verhindern oder Aufklärungsarbeit bei der lokalen Bevölkerung zu leisten.

SHARKPROJECT ist eine Artenschutzorganisation, die sich für den Schutz der Haie und ihres marinen Lebensraumes einsetzt. Neben Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit zu Meeresschutzthemen engagiert sich SHARKPROJECT v.a. auch für ein globales Umdenken in Bezug auf die Nutzung unserer Meere, wirklich nachhaltige Fischerei, Beifangreduzierung und die Errichtung von Schutzgebieten.  Alle Mitarbeitenden arbeiten ehrenamtlich und alle Spendengelder kommen direkt Haischutz-Projekten zugute. Neben der Dachorganisation SHARKPROJECT International existieren derzeit Landesorganisationen in Österreich, Deutschland und der Schweiz. SHARKPROJECT ist Mitglied bei der International Union for Conservation of Nature (IUCN), akkreditierter Beobachter beim IOTC (Indian Ocean Tuna Commission) und beim ICCAT (International Commission for the Conservation of Atlantic Tuna) sowie Mitglied im NGO Tuna Forum.

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Sharkproject
Über Sharkproject
Sharkproject ist eine im Jahr 2002 gegründete Artenschutzorganisation, die sich für die über 500 Haiarten und das marine Ökosystem einsetzt. Alle Mitarbeiter arbeiten rein ehrenamtlich und tragen sämtliche Fixkosten. Somit kommen alle Spendengelder direkt den Projekten und der damit verbundenen, intensiven Medien- und Informationsarbeit zugute. Neben der Dachorganisation Sharkproject International existieren Landesorganisationen in Österreich, Deutschland und der Schweiz sowie Botschaften in Polen und Südafrika. Weiters bestehen weitreichende internationale Kooperationen, etwa mit der non-profit NGO „Pretoma“ in Costa Rica. Seit 2016 ist Sharkproject Vollmitglied der International Union for Conservation of Nature (IUCN), dem weltweit größten Netzwerk für Umwelt- und Artenschutz. Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.sharkproject.org/

Spendenkonto:
Sharkproject Austria
Erste Bank IBAN: AT93 2011 1294 1406 8000, BIC/SWIFT: GIBAATWW

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Kontakt

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Dr. Barbara Szvetits
Marketing & PR Sharkproject Austria
Tel.: +43 660 3949226
Mail: b.szvetits@sharkproject.org

Jürgen H. Gangoly
The Skills Group GmbH
Tel.: +43 1 505 2625
Mail: gangoly@skills.at
www.skills.at

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