Erfolgreicher Start für Niederösterreichs Junganwälte Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich (RAK NÖ) startet mit einem erfolgreichen Junganwälte-Tag ins neue Jahr. 20 neu zugelassene Anwälte aus ganz Niederösterreich nutzten die Veranstaltung in St. Pölten zum gegenseitigen Kennenlernen und um sich über aktuelle Rechtsthemen und die Serviceleistungen ihrer Standesvertretung zu informieren. Derzeit sind 441 Rechtsanwälte und 141 Rechtsanwaltsanwärter in Niederösterreich registriert. Im Fokus der Veranstaltung stand das neue Erwachsenenschutz-Gesetz, dass 2018 eingeführt werden soll.    Um Niederösterreichs jungen Anwälten den Berufseinstieg zu erleichtern, organisiert die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich jährlich einen eigenen „Junganwälte-Tag“.    20 junge Rechtsanwälte starteten 2017 in Niederösterreich ins Berufsleben und folgten gestern Abend der Einladung der Rechtsanwaltskammer nach St. Pölten, um ihre Berufskollegen und Standesvertreter persönlich kennen zu lernen. Neben dem Knüpfen von neuen Kontakten ist der Austausch zu aktuellen Rechtsthemen gerade für Berufseinsteiger von besonderer Bedeutung. Insgesamt gibt es derzeit in Niederösterreich 441 Rechtsanwälte (davon 22 % weiblich) und 141 Rechtsanwaltsanwärter (davon 44 % weiblich).   Dr. Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich: „Wir heißen die jungen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte willkommen in unserer Branchenvertretung. Erfahrungsgemäß hat es sich bewährt aktuelle Themen bzw. bevorstehende Neuerungen zu diesem Anlass zu diskutieren. Heuer das neue Erwachsenenschutzgesetz, das jeden von uns betreffen kann und sehr wichtig ist.“   Gesprächsthema: das neue Erwachsenenschutz-Gesetz   Anfang des Jahres wurde das neue Erwachsenenschutz-Gesetz vom Ministerrat beschlossen. Mit der Neuerung wird Menschen, die nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten, wie z. B. Behördenwege, selbst zu erledigen, mehr Autonomie zugesprochen. „Betroffene Personen werden nun, stärker als bisher, begleitet und unterstützt. Ein wichtiger Punkt ist auch, dass die Vertrauensperson im Vorhinein selbstbestimmt ausgewählt werden kann und nicht zwingend durch ein Gericht bestimmt wird“, sagt Dr. Michael Schwarz, Präsident der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich.    „Wie jede Gesetzesänderung ist auch die Neuerung des Erwachsenenschutz-Gesetzes nicht unumstritten. Die Republik hat für keinen pauschalen Kostenersatz bei einkommens- und vermögenslosen Erwachsenenvertretungen gesorgt: wie bisher müssen Rechtsanwälte kostenlos tätig werden und erhalten auch ihre Barauslagen nicht ersetzt. Ein untragbarer Zustand, da eine Berufsgruppe hier ein Sonderopfer erbringen muss.“ stellt Dr. Schwarz fest.   Rechtsanwaltskammer Niederösterreich als moderne Standesvertretung   Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich vertritt nicht nur die Interessen der Berufsgruppe der Anwälte. Sie erfüllt auch öffentlich-rechtliche Aufgaben und dient der Bevölkerung als Anlaufstelle für die "Erste Anwaltliche Auskunft", die "Verfahrenshilfe" oder für allgemeine Rechtsinformationen. Weiters unterstützt die RAK Niederösterreich mit ihrem Schulprogramm „Anwälte machen Schule!“ erfolgreich Lehrerinnen und Lehrer bei der Vermittlung von Rechtsthemen im Unterricht. Weitere Infos unter www.raknoe.at.   Die vollständige Galerie der Veranstaltung ist in Kürze unter www.raknoe.at abrufbar.  Über die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich ist eine Organisation der Selbstverwaltung der Rechtsanwaltschaft und erfüllt als Körperschaft öffentlichen Rechts auch öffentlich-rechtliche Aufgaben und Funktionen. Der Präsident, die Vizepräsidenten, die Mitglieder des Ausschusses und die Mitglieder des Disziplinarrates werden in geheimer Wahl von der Vollversammlung direkt gewählt. Die Funktionen werden ehrenamtlich ausgeübt. Die Administration der Rechtsanwaltskammer Niederösterreich wird über die Kammerkanzlei in St. Pölten geführt.