Ende Dezember wurde die Europäische Richtlinie über die Tätigkeit und Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersvorsorge (IORP II) erlassen. Diese ist binnen 24 Monaten umzusetzen. Während andere Länder hier noch Aufholarbeit leisten müssen, dürfte dies für Österreich kein großes Thema sein: „Die österreichischen Pensionskassen entsprechen schon jetzt großteils den Anforderungen der IORP II-Richtlinie und sind ein Vorreiter moderner Entwicklungen der betrieblichen Altersvorsorge“, analysiert Christian Böhm, Obmann-Stv. des Fachverbandes der Pensionskassen.