Bekanntmachung gemäß § 5 Abs 3 ÜbG: Öffentliches Pflichtangebot gemäß §§ 22ff ÜbG der B&C Gruppe für Aktien der AMAG Die B&C Industrieholding GmbH ("B&C Industrieholding" und gemeinsam mit ihren direkten und indirekten 100%igen Tochtergesellschaften "B&C Gruppe") gibt gemäß § 5 Abs 3 Übernahmegesetz ("ÜbG") bekannt, am 08.03.2013 eine kontrollierende Beteiligung an der AMAG Austria Metall AG ("AMAG") gemäß §§ 22 ff ÜbG erlangt zu haben. Mit der heute erfolgten kartellbehördlichen Freigabe durch die Europäische Kommission wird sowohl die am 07.01.2013 von der B&C Industrieholding mit der Oberbank AG ("Oberbank" und gemeinsam mit ihren direkten und indirekten 100%igen Tochtergesellschaften "Oberbank-Gruppe") abgeschlossene Beteiligungsvereinbarung, als auch die am 01.03.2013 mit der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung abgeschlossene Aktionärsvereinbarung wirksam. Momentan beträgt der Anteil der B&C Gruppe an der AMAG ca. 29,99%, der Anteil der Oberbank-Gruppe ca. 5,01% und der Anteil der AMAG Arbeitnehmer Privatstiftung ca. 11,12%. Der von der B&C Gruppe und den mit ihr gemeinsam vorgehenden Rechtsträgern gehaltene Anteil an der AMAG von ca. 46,13% überschreitet die Stimmrechtsschwelle von 30% und löst ein Pflichtangebot gemäß § 22 Abs 1 ÜbG aus. Die B&C Alpha Holding GmbH, eine 100%ige Tochtergesellschaft der B&C Industrieholding wird als Bieterin fungieren und die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot unverzüglich der Übernahmekommission anzeigen. Die B&C Gruppe wird das Angebot entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen bekannt machen.