Pensionskassen appellieren für Ausnahme von der Finanztransaktionssteuer Wien, 22. Februar 2013 – Pensionskassen erfüllen einen sozialen Zweck für die Gesellschaft: Die Sicherung der Lebensqualität im Alter durch eine ausreichende Altersvorsorge als wesentliche Ergänzung der staatlichen Pension. Die Stärkung dieser zweiten Säule der Pensionsvorsorge ist aufgrund der demographischen Entwicklung und sinkenden Budgets im Staatshaushalt außerordentlich wichtig und sollte im Gesamtinteresse der österreichischen Volkswirtschaft gefördert werden.  Daher wäre eine Einbeziehung der Veranlagungen des Pensionsvermögens der Pensionskassen in die Finanztransaktionssteuer extrem kontraproduktiv. Die Pensionskassen müssen einen Teil der ihnen anvertrauten Mittel an den Finanzmärkten und in Wertpapieren veranlagen, um den mit ihren Kunden vereinbarten Rechnungszins erwirtschaften zu können. Diese Veranlagungen sollten daher unbedingt vom Anwendungsbereich der neuen Steuer (Artikel 3) ausgenommen werden. Als Vorbild kann Frankreich dienen, wo die Pensionskassen aus diesem Grund von der Finanztransaktionssteuer ausgenommen wurden. Mag. Andreas Zakostelsky, Obmann des Fachverbandes der Pensionskassen, warnt vor den Auswirkungen: „Die Finanztransaktionssteuer würde nicht die Pensionskassen treffen, sondern die Pensionen vieler tausend gegenwärtiger und zukünftiger Pensionisten und hier vor allem jener mit einem geringen Einkommen.“ Bei Pensionskassenverträgen zahlen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Pensionskassen monatlich Beiträge ein, die später in der Pension verzinst ausbezahlt werden. Derzeit haben rund 815.500 Österreicher Anspruch auf eine Firmenpension. Insgesamt veranlagen die 17 Pensionskassen ein Vermögen von rund 16,25 Mrd. Euro – sie sind damit der größte private Pensionszahler Österreichs. Für Fragen und weitere Informationen: Fachverband der Pensionskassen      Kontakt Mag. Andreas Zakostelsky           Monika Schmied, MBA                                  Tel.: +43-(0)1-316 48-1200