07.06.2018    1 Bild 2 Dokumente

Neuregelung bei Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Konsumenten drohen massive Einbußen

Neues Anbot der FACTO Services GmbH sichert Verbraucherrechte
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Nach mehrmaligen Anläufen plant die österreichische Bundesregierung nun erneut, mit einer Gesetzesnovelle das ewige Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen abzuschaffen. Dieses bezieht sich auf Lebensversicherungen mit fehlerhaften Rücktrittsbelehrungen. Die Österreicherinnen und Österreicher werden damit de facto entmündigt. Der Prozessfinanzierer FACTO unterstützt ab sofort Konsumenten dabei, ihre Ansprüche gegenüber vermeintlich übermächtigen Gegnern aus der Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Das Unternehmen bringt dabei seine Expertise aus Deutschland ein, wo für Konsumenten bereits mehrere Tausend dieser Verfahren erfolgreich abgewickelt wurden. In Österreich ist mit RA Dr. Alexander Klauser einer der renommiertesten Verbraucherrechtsexperten Österreichs an Bord.

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Wien, Juni 2018: Nach mehrmaligen Anläufen plant die österreichische Bundesregierung, mit einer Gesetzesnovelle das ewige Rücktrittsrecht von Lebensversicherungen im Falle von fehlerhaften Rücktrittsbelehrungen deutlich unattraktiver zu machen. Österreicherinnen und Österreicher drohen durch die Neuregelung teilweise dramatische finanzielle Verluste. Der Prozessfinanzierer FACTO unterstützt ab sofort Konsumenten dabei, ihre Ansprüche gegenüber vermeintlich übermächtigen Gegnern aus der Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Das Unternehmen bringt dabei seine Expertise aus Deutschland ein, wo für Konsumenten bereits mehrere Tausend dieser Verfahren erfolgreich abgewickelt wurden. In Österreich ist mit RA Dr. Alexander Klauser einer der renommiertesten Verbraucherrechtsexperten Österreichs an Bord.
 
Hochprofitabel, sichere Geldanlage, überdurchschnittliche Performance: bis vor etwa zehn Jahren wurden Lebensversicherungen den Österreicherinnen und Österreichern als zuverlässige und profitable Geldanlage angepriesen. Die Realität sah aber meist anders aus: Ein Großteil der Verträge blieb aufgrund des Niedrigzinsumfelds unter den Erwartungen und der Rückkaufswert inklusive Zinsen lag auch nach vielen Jahren Laufzeit oft unter der einbezahlten Prämiensumme. 
 
Die derzeitge Regelung auf Basis geltenden EU-Rechts sieht ein ewiges Rücktrittsrecht vor, wenn die Versicherungsgesellschaft falsch oder mangelhaft beraten hat. Dies geschah insbesondere zwischen 1994 und 2015; betroffen sind etwa zehn Millionen Polizzen, von denen die Hälfte heute noch als rückabwickelbar gilt. Die Prämien müssen mit einer Verzinsung von vier Prozent von der Versicherung rückerstattet werden.
 
Geschätzter Schaden von 13,5 Milliarden Euro für österreichische Konsumenten
Die Versicherungskonzerne haben daher in den letzten Monaten den Druck auf die Regierung für eine Neuregelung erhöht. Kommt die Neuregelung in der derzeit vorliegenden Form, würde eine Übergangsfrist von nur 6 Monaten bis zum 1. Jänner 2019 gelten. Aktuelle Schätzungen gehen von einem Schaden für die Verbraucher in Höhe von rund 13,5 Milliarden Euro aus, sollte das Gesetz tatsächlich in dieser Form beschlossen werden. Österreichische Verbraucherschutzorganisationen wie der VKI haben bereits Vergleiche mit Versicherungen abgeschlossen und dürfen keine weiteren Fälle mehr zur Bearbeitung annehmen. Dies gilt für jene Versicherungsunternehmen, die sich dem Vergleich angeschlossen haben.  Daher ist es für Konsumenten umso wichtiger, andere Möglichkeiten zu kennen und zu nutzen, um ihre Ansprüche geltend machen zu können, wie etwa das neue Anbot der FACTO Services GmbH mit Sitz in Wien.
 
Nach Einschätzung der FACTO würde  das neue Gesetz eine deutliche Verschlechterung für die Österreicherinnen und Österreicher bedeuten: „Eine derart kurze Übergangsfrist würde viele Verbraucher der Möglichkeit berauben, eine fundierte Entscheidung bezüglich eines Rücktritts zu treffen und Vermögensschäden zu begrenzen“, kritisiert Fabian Keller, Vorstandsvorsitzender der FACTO Financial Services AG. Um Konsumenten nicht ihrer berechtigten Ansprüche zu berauben, plädiert Keller – wie auch Verbraucherschützer – für eine 24-monatige Mindestfrist bei Rücktritten.
 
Neues Anbot in Österreich für unkomplizierte Rückabwicklung 
Da die Neuregelung des Rücktrittsrechts in der nächsten Nationalratssitzung Anfang Juli behandelt werden wird, müssen Versicherungsnehmer schnell handeln und sich rasch informieren. Viele Verbraucher scheuen allerdings vor kostspieligen und langwierigen Verfahren zurück. Die FACTO bietet österreichischen Konsumenten ab sofort eine neue Lösung für die Rückabwicklung von Lebensversicherungen. Dabei setzt das Unternehmen auf die Expertise spezialisierter Rechtsanwälte in Kombination mit innovativer Legal-Tech-Software. Die FACTO kann in Österreich auf die Erfahrung der FACTO Financial Services AG in Deutschland zurückgreifen, die dort bereits mehr als 2.000 erfolgreiche Verfahren geführt hat. Mit einem Gratistest können Kunden ihren Vertrag schnell und unkompliziert auf Rückabwickelbarkeit prüfen lassen. Nach Abschluss eines kostenlosen Prozessfinanzierungsvertrags übernimmt die FACTO die sorgenfreie Rückabwicklung für den Versicherungsnehmer, angefangen mit der Rücktrittserklärung und – falls erforderlich – Kündigung der Polizze bis zur schlussendlichen außergerichtlichen oder gegebenenfalls gerichtlichen Durchsetzung des Rücktrittsrechts. Dabei werden alle anfallenden Anwalts- und Prozesskostenrisiken von der FACTO getragen. Im Erfolgsfall wird der Nettoerlös fair geteilt; der Versicherungsnehmer erhält 70 Prozent des Nettoerlöses ausbezahlt. Durchschnittlich ist mit einer Verfahrensdauer von ein bis zwei Jahren zu rechnen. 
  
Die FACTO Services GmbH ist ein unabhängiger Prozessdienstleister mit Firmensitz in Wien. Mit erfahrenen Rechtsanwälten und führender Legal-Tech-Software setzen wir die legitimen Rechte der Verbraucher gegenüber Versicherungskonzernen durch. Unser Kernanliegen ist die erfolgreiche und sorgenfreie Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungen. Unterstützt werden wir dabei von unserem Partner in Deutschland, der FACTO Financial Services AG, die bereits mehr als 2000 erfolgreiche Verfahren für Versicherungsnehmer geführt hat. Mehr Informationen zur FACTO, den Produkten und Dienstleistungen finden Sie unter www.facto.at

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v.l.: Fabian Keller, Vorstandsvorsitzender FACTO AG; André Bujara, Gesamtprojektleiter FACTO Österreich und Dr. Alexander Klauser, Verbraucherschutzexperte und Rechtsanwalt
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Kontakt

Facto AG
Karin Wiesinger
The Skills Group
01 505 26 25 - 18
wiesinger@skills.at