Wien, am 27. August 2021 - Die – nicht rechtskräftige – Verurteilung des ehemaligen Vizekanzlers und Ex-FPÖ-Chefs Heinz-Christian Strache sei „eine richtungsweisende Entscheidung“, kommentierte Martin Kreutner seitens des Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens den heutigen Ausgang des Prikraf-Verfahrens.
„Heute ist ein guter Tag im Kampf gegen die politische Korruption in Österreich. Bestechung und Bestechlichkeit sind ein Gift für jedes Gemeinwesen, denn sie untergraben das Vertrauen der Bevölkerung in die Politik, die Verwaltung und den Rechtsstaat“, so Kreutner. Insofern sei es „erfreulich, dass ein Teil dieses Vertrauens heute wiederhergestellt wurde“.
Kreutner verwies darauf, dass es nicht zuletzt dem Ibiza-Untersuchungsausschuss und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) zu verdanken sei, dass der nach Ibiza enthüllte „systematische Machtmissbrauch“ in der türkis-blauen Regierungsperiode nun auch erste strafrechtliche Folgen habe. „Die juristische Aufarbeitung hat aber erst begonnen. Als Rechtsstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehren werden wir unseren Beitrag leisten, damit diese Aufarbeitung mit voller Konsequenz erfolgt und noch bestehende Gesetzeslücken im Korruptionsstrafrecht geschlossen werden. Aber auch, dass Anstand und Integrität in der Politik einen höheren Stellenwert bekommen.“
Dass Strache zum Zeitpunkt der Spendenzahlungen noch nicht Vizekanzler war, sei angesichts der letztlich erdrückenden Beweislast einer der größten Unsicherheitsfaktoren für eine Verurteilung gewesen. Dazu Kreutner: „Mit einem modernen und umfassenden Antikorruptionsrecht, wie unser Volksbegehren es fordert, wäre die Rechtslage noch eindeutiger gewesen.“
Kreutner bekräftigte daher die Forderung des Rechtstaat & Anti-Korruptionsvolksbegehrens, dass Bestechung und Bestechlichkeit nicht nur bei Amtsinhabern, sondern auch bei Kandidatinnen und Kandidaten für ein politisches Amt als Delikt im Korruptionsstrafrecht explizit verankert werden sollen.
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